AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Safetytest GmbH
§ 1 Geltungsbereich
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf sämtliche zwischen Ihnen (nachfolgend: „Besteller“) und uns, der Firma Safetytest GmbH, Industriestraße 17, 96114 Hirschaid, HRB: 9834, AG Bamberg, USt-Id-Nr.: DE221091411, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Simon Schulze (https://safetytest.biz/impressum/) geschlossenen Verträge über den Kauf von Hard-, Soft- und/ oder Firmware sowie sämtlicher im Rahmen der dahingehend abgeschlossenen Kaufverträge ggf. vereinbarter Dienstleistungen sowie ggf. entstehenden vorvertraglichen Schuldverhältnisse, soweit nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen Ihnen und uns ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben.
§ 2 Nachweis Ihrer Unternehmereigenschaft
Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer iSd § 14 BGB. Wir können daher vor Vertragsschluss verlangen, dass Sie uns Ihre Unternehmereigenschaft ausreichend nachweisen, zB durch Angabe Ihrer UST-ID-Nr. oder durch sonstige geeignete Nachweise. Die für den Nachweis erforderlichen Daten sind von Ihnen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
§ 3 Zustandekommen des Vertrags, Vertragssprache
(1) Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist schriftlich als bindend bezeichnet oder enthält sonst ausdrücklich anderweitige Regelungen zur Bindung unseres Hauses. Eine rechtliche Bindung kommt im Übrigen nur durch beiderseits unterzeichneten Vertrag oder durch schriftliche Auftragsbestätigung unseres Hauses zustande, außerdem dadurch, dass wir nach der Bestellung mit der Leistungserbringung beginnen. Darüber hinaus sind wir berechtigt, schriftliche Bestätigungen mündlicher Vertragserklärungen des Bestellers zu verlangen.
(2) Der Besteller hält sich vier Wochen an seine Erklärungen zum Abschluss von Verträgen gebunden.
(3) Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung gestellte Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen in andere Sprachen dienen lediglich Ihrer Information. Bei Widersprüchen zwischen dem deutschen Text und der Übersetzung hat der deutsche Text Vorrang.
§ 4 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
(1) Gegenstand dieser Vertragsbedingungen ist nur die Lieferung des in dem beiderseits unterzeichneten Vertrag oder einer entsprechenden Auftragsbestätigung unseres Hauses zum Gegenstand gemachten Produktes sowie die Einräumung der Nutzungsrechte, betreffend die im jeweiligen Produkt ggf. integrierte Software, nach § 5, außerdem die beim Kauf mitbestellten Dienstleistungen, zB die Schulung nach § 13.
(2) Der Besteller hat vor Vertragsabschluss überprüft, dass die Spezifikation des Produktes sowie der ggf. implementierten Software jeweils seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Ihm sind die wesentlichen Funktionsmerkmale und -bedingungen des Produkts sowie der ggf. implementierten Software bekannt.
(3) Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der Lieferungen und Leistungen ist im Übrigen der beiderseits unterzeichnete Vertrag oder die Auftragsbestätigung der Safetytest GmbH, sonst das Angebot der Safetytest GmbH. Sonstige Angaben oder Anforderungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Vertragspartner dies schriftlich vereinbart haben oder die Safetytest GmbH sie schriftlich bestätigt hat. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung oder der schriftlichen Bestätigung durch die Safetytest GmbH.
(4) Produktbeschreibungen, Darstellungen, Testprogramme usw. sind Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien. Eine Garantie bedarf der schriftlichen Erklärung durch die Geschäftsführung der Safetytest GmbH.
§ 5 Rechte des Bestellers an im Hardwareprodukt implementierter Software
(1) Soweit im Hardwareprodukt Software implementiert ist, ist diese rechtlich geschützt. Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Schutzrechte an der Software sowie an sonstigen Gegenständen, die die Safetytest GmbH dem Besteller im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung überlässt oder zugänglich macht, stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich der Safetytest GmbH zu. Soweit die Rechte Dritten zustehen, hat die Safetytest GmbH entsprechende Verwertungsrechte.
(2) Die Art und der Umfang der Erlaubnis zur Nutzung der in dem jeweiligen Hardwareprodukt implementierten Software ist durch die Parteien, im Rahmen des durch beide Seiten zu unterzeichnenden Kaufvertrags oder im Rahmen der schriftlichen Auftragsbestätigung, jeweils gesondert zu vereinbaren und wird in Ergänzung hierzu durch die Lizenz- und Nutzungsbedingungen der Safetytest GmbH bestimmt (https://safetytest.atlassian.net/wiki/x/J4CbM). Im Zweifel gehen die in den vorbenannten Lizenz- und Nutzungsbedingungen enthaltenen Bestimmungen, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
(3) Im Übrigen ist der Besteller nur berechtigt, mithilfe der im Hardwareprodukt integrierten Software eigene Daten selbst im eigenen Betrieb für eigene Zwecke zu verarbeiten.
§ 6 Leistungszeit, Verzögerungen, Leistungsort
(1) Angaben zu Liefer- und Leistungszeitpunkten sind unverbindlich, es sei denn, sie sind seitens der Safetytest GmbH ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Die Safetytest GmbH kann Teilleistungen erbringen, soweit die gelieferten Teile für den Besteller sinnvoll nutzbar sind.
(2) Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in welchem sich der Besteller in Zahlungsverzug aus dem Vertrag befindet, und um den Zeitraum, in dem die Safetytest GmbH durch Umstände, die sie nicht zu vertreten hat, an der Lieferung oder Leistung gehindert ist, und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende des Hinderungsgrundes. Zu diesen Umständen zählen auch höhere Gewalt und Arbeitskampf. Fristen gelten auch um den Zeitraum als verlängert, in welchem der Besteller vertragswidrig eine Mitwirkungsleistung nicht erbringt, zB eine Information nicht gibt, einen Zugang nicht schafft, eine Beistellung nicht liefert oder Mitarbeiter nicht zur Verfügung stellt.
(3) Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich andere oder zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich diese Fristen um einen angemessenen Zeitraum.
(4) Mahnungen und Fristsetzungen des Bestellers bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Eine Nachfrist muss angemessen sein. Eine Frist von weniger als zwei Wochen ist nur bei besonderer Eilbedürftigkeit angemessen.
(5) Leistungsort von Dienstleistungen ist der Ort, an dem die Dienstleistung zu erbringen ist. Im Übrigen ist für alle Leistungen aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz der Safetytest GmbH der Leistungsort.
(6) Jede Beendigung des weiteren Leistungsaustausches (zB bei Rücktritt, Minderung, Kündigung aus wichtigem Grund, Schadensersatz statt der Leistung) muss stets unter Benennung des Grundes und mit angemessener Fristsetzung zur Beseitigung (üblicherweise zumindest zwei Wochen) angedroht werden und kann nur binnen zwei Wochen nach Fristablauf erklärt werden. In den gesetzlich angeordneten Fällen (vgl. § 323 Abs. 2 BGB) kann die Fristsetzung entfallen. Wer die Störung ganz oder überwiegend zu vertreten hat, kann die Rückabwicklung nicht verlangen.
(7) Alle Erklärungen in diesem Zusammenhang bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.
(8) Sofern durch die Safetytest GmbH einzelne Leistungen und/oder Lizenzen befristet angeboten werden und zudem ausdrücklich im Rahmen einer „fortlaufenden Lizenzaktivierung“ oder sonst unter ebendiesem Zusatz vertrieben worden sind, verlängern sich die auf dieser Basis geschlossenen Verträge jeweils um ein weiteres Jahr, wenn diese nicht von einer der Parteien bis spätestens 3 (in Worten: drei) Monate vor dem vereinbarten bzw. einem, sich in Ansehung einer bereits nach den Vorgaben dieser Regelung erfolgten Vertragsverlängerung, ergebenden Vertragsende, durch Erklärung in Textform gekündigt wird.
§ 7 Vergütung, Zahlung
(1) Die vereinbarte Vergütung ist nach Ablieferung des Hardwareproduktes (für Schulungen nach Durchführung der Schulung) und Eingang der Rechnung beim Besteller ohne Abzug fällig und innerhalb von 14 Tagen zahlbar.
(2) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. gilt die jeweilige Preis- und Konditionenliste der Safetytest GmbH, die über www.safetytest.biz/.. erreichbar ist.
(3) Fahrtkosten, Spesen, Zubehör, Versandkosten und Telekommunikationskosten sind zusätzlich nach Aufwand zu vergüten. Zusätzliche vom Besteller verlangte Leistungen (zB Beratung und Unterstützung bei der Programminstallation) werden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes Vereinbart ist, nach der jeweils aktuellen Preisliste der Safetytest GmbH in Rechnung gestellt. Eine Listenpreiserhöhung ist auf 3 % pro Jahr begrenzt.
(4) Ebenso hat der Besteller die Kosten für die Erstellung einer von diesem begehrten Korrekturrechnung, welche pauschal mit einem Betrag i.H.v. 20,00 € abgerechnet werden, wobei der Safetytest GmbH der Nachweis sowie die Geltendmachung eines betragsmäßig höheren Aufwandes jederzeit offen steht, selbst zu tragen, es sei denn, dieser hat das Notwendigwerden der Erstellung der jeweiligen Korrekturrechnung nicht zu vertreten.
(5) Zu allen Preisen kommt die Umsatzsteuer hinzu.
(6) Der Besteller kann nur mit von der Safetytest GmbH anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Außer im Bereich des § 354 a HGB kann der Besteller Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Safetytest GmbH an Dritte abtreten. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen dem Besteller nur innerhalb dieses Vertragsverhältnisses zu.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Safetytest GmbH.
(2) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. Er darf die Vorbehaltsware jedoch nicht verpfänden oder sicherungshalber übereignen. In diesem Falle tritt der Besteller jedoch in Höhe des Rechnungswerts unserer Forderung bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nach einer evtl. Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt, an uns ab. Die Safetytest GmbH nimmt diese Abtretung an. Unbesehen unserer Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt der Besteller auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. In diesem Zusammenhang verpflichten wir uns, die Forderung nicht selbst einzuziehen, solange und soweit der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens über das Vermögen des Bestellers gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt. Insoweit die oben genannten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigen, ist die Safetytest GmbH verpflichtet, die Sicherheiten nach eigener Auswahl auf Verlangen des Bestellers freizugeben.
§ 9 Lieferbedingungen
Die Safetytest GmbH liefert die Ware gemäß den mit dem Besteller getroffenen Vereinbarungen. Anfallende Versandkosten sind jeweils bei der Produktbeschreibung aufgeführt und werden von uns gesondert auf der Rechnung ausgewiesen.
§ 10 Pflichten des Bestellers
(1) Der Besteller ist verpflichtet, alle Liefergegenstände der Safetytest GmbH unverzüglich ab Lieferung oder ab Zugänglichmachung entsprechend den handelsrechtlichen Regelungen (§ 377 HGB) fachkundig zu untersuchen und erkannte Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung des Fehlers zu rügen. Der Besteller testet alle Liefergegenstände gründlich auf Verwendbarkeit in der konkreten Situation, bevor er mit der produktiven Nutzung beginnt. Dies gilt auch für Programme, die der Besteller im Rahmen der Gewährleistung und eines Pflegevertrages bekommt.
(2) Der Besteller trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass das Hardwareprodukt oder aber die ggf. integrierte Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet (z. B. durch Datensicherung, Dokumentation der Softwarenutzung, Störungsdiagnose, regelmäßige Prüfung der Ergebnisse, Notfallplanung). Es liegt in seiner Verantwortung, die Funktionsfähigkeit der Arbeitsumgebung der ggf. im Hardwareprodukt implementierten Software sicherzustellen.
(3) Im Übrigen ist der Besteller verpflichtet, eine angemessene Datensicherung zu gewährleisten, sowie für eine angemessene, dem jeweils aktuellen Stand der Technik entsprechende Abwehr von Schadsoftware sorge zu tragen.
§ 11 Sachmängel/ Gewährleistung
(1) Sämtliche Liefergegenstände haben bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit und eignen sich für die vertraglich vorausgesetzte, bei fehlender Vereinbarung für die gewöhnliche Verwendung. Insbesondere genügt die im Hardwareprodukt implementierte Software dem Kriterium praktischer Tauglichkeit und hat die bei Software dieser Art übliche Qualität; sie ist jedoch nicht fehlerfrei. Eine Funktionsbeeinträchtigung der Software, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung o. ä. resultiert, ist nicht als Mangel der Software anzusehen. Eine unerhebliche Minderung der Qualität bleibt unberücksichtigt.
(2) Bei Sachmängeln kann die Safetytest GmbH zunächst nacherfüllen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl der Safetytest GmbH durch Beseitigung des Mangels, durch Lieferung eines neuen Liefergegenstandes, der den Mangel nicht hat, oder dadurch, dass die Safetytest GmbH Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Wegen eines Mangels sind zumindest drei Nachbesserungsversuche hinzunehmen. Eine gleichwertige neue Produktversion oder die gleichwertige vorhergehende Produktversion ohne den Fehler ist vom Besteller zu übernehmen, wenn dies für ihn zumutbar ist. Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte ist, dass der Besteller zunächst sämtlichen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(3) Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen für die gelieferte Ware beträgt – außer im Fall von Schadensersatzansprüchen – zwölf Monate ab Erhalt der Ware.
(4) Der Besteller unterstützt die Safetytest GmbH bei der Fehleranalyse und Mängelbeseitigung, indem er insbesondere auftretende Probleme konkret beschreibt, die Safetytest GmbH umfassend informiert und ihr die für die Mangelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit gewährt. Die Safetytest GmbH kann die Mangelbeseitigung nach ihrer Wahl vor Ort oder in ihren Geschäftsräumen durchführen. Die Safetytest GmbH kann Leistungen auch durch Fernwartung erbringen. Der Besteller hat auf eigene Kosten für die erforderlichen technischen Voraussetzungen zu sorgen und der Safetytest GmbH nach entsprechender vorheriger Ankündigung elektronischen Zugang zur im Hardwareprodukt implementierten Software zu gewähren.
(5) Die Safetytest GmbH kann Vergütung für Mehraufwendungen daraus verlangen, dass die im Hardwareprodukt implementierte Software verändert, außerhalb der vorgegebenen Umgebung eingesetzt oder falsch bedient wurde. Sie kann Aufwendungsersatz verlangen, wenn kein Mangel gefunden wird und der Besteller die Mangelrüge nicht ohne Fahrlässigkeit erhoben hatte. Die Beweislast liegt beim Besteller. § 254 BGB gilt entsprechend.
(6) Wenn die Safetytest GmbH die Nacherfüllung endgültig verweigert oder diese endgültig fehlschlägt oder dem Besteller nicht zumutbar ist, kann der Besteller im Rahmen des § 6 entweder vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen herabsetzen und zusätzlich nach § 11 Schadensersatz oder Aufwendungsersatz verlangen.
§ 11 Haftungsbeschränkung
(1) Soweit nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist, haftet die Safetytest GmbH ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haftet die Safetytest GmbH für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen. Im letztgenannten Fall haften wir jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
(2) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(3) Unbeschadet der vorstehenden Regelungen ist eine Haftung zu Lasten der Safetytest GmbH, für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, im Falle des Vorliegens einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.
§ 12 Geheimhaltung und Datenschutz
(1) Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Gegenstände (zB Software, Unterlagen, Informationen), die rechtlich geschützt sind oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten oder als vertraulich bezeichnet sind, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt. Die Vertragspartner verwahren und sichern diese Gegenstände so, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist.
(2) Der Besteller macht die Vertragsgegenstände nur den Mitarbeitern und sonstigen Dritten zugänglich, die den Zugang zur Ausübung ihrer Dienstaufgaben benötigen. Er belehrt diese Personen über die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Gegenstände.
(3) Die Safetytest GmbH verarbeitet die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten des Bestellers unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Die Safetytest GmbH darf den Besteller nach erfolgreichem Abschluss der Leistungen als Referenzkunden benennen.
§ 13 Schulung
(1) Schulungen erfolgen, soweit zwischen den Parteien, im Rahmen des jeweiligen Vertragsschlusses, nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, bei der Safetytest GmbH. Der Besteller kann die Schulung in seinen Räumen durchführen lassen, wenn die Safetytest GmbH sich hiermit einverstanden erklärt und er die erforderliche technische Ausrüstung stellt. Er hat dann entsprechend der jeweils aktuellen Preisliste der Safetytest GmbH zusätzlich für die Fahrzeiten und Fahrtkosten der Schulungspersonen aufzukommen.
(2) Die Safetytest GmbH kann einen Schulungstermin aus wichtigem Grund absagen. Die Safetytest GmbH wird dem Besteller die Absage eines Termins rechtzeitig mitteilen und Ersatztermine anbieten.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist 96114 Hirschaid.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Geltung der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
Stand: 07/2024